Wissenswertes zur Beherbergungssteuer in Markkleeberg
In der Stadt Markkleeberg wird eine sogenannte Beherbergungssteuer erhoben. Dabei handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer, die auf die Kosten für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungseinrichtungen (wie z. B. Ferienwohnungen) anfällt.
Wer muss die Steuer zahlen?
Grundsätzlich ist jeder Gast steuerpflichtig, der gegen Entgelt in Markkleeberg übernachtet. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen.
Von der Steuer befreit sind unter anderem:
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Personen, die für eine zwingend notwendige medizinische Behandlung in der Stadt übernachten müssen
- Begleitpersonen (z. B. Lehrer oder Erzieher), die Gruppen von steuerbefreiten Kindern betreuen
Hinweis:
Befreiungsgründe müssen in der Unterkunft durch geeignete Nachweise belegt und auf dem Meldeschein unterschrieben werden.
Wie hoch ist die Steuer?
Die Steuer beträgt 5 % des Brutto-Übernachtungsentgelts. Zur Berechnungsgrundlage gehören alle Leistungen, die unmittelbar der Beherbergung dienen, auch wenn sie separat ausgewiesen werden.
Dazu zählen in unserem Fall:
- Die Übernachtungskosten für die Wohnung und Aufbettungen
- Kosten für die Endreinigung
- Kosten für bereitgestellte Bettwäsche und Handtücher
Die Steuer wird auf volle Cent abgerundet. Da die Steuer rechtlich vom Gast geschuldet wird, ist sie auf der Rechnung als „durchlaufender Posten“ ohne zusätzliche Umsatzsteuer auszuweisen.
Preisbeispiele zur Veranschaulichung
Hier sehen Sie anhand von zwei Beispielen, wie sich die Steuer auf Ihren Aufenthalt auswirkt:
Beispiel 1: Kurztrip für 2 Erwachsene (2 Nächte)
Zwei Personen übernachten zwei Nächte und buchen das Wäschepaket sowie die Endreinigung.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| 2 Übernachtungen (2 x 80,00 €) | 160,00 € |
| Endreinigung | 50,00 € |
| Wäschepaket (einmalig) | 20,00 € |
| Summe Bemessungsgrundlage | 230,00 € |
| Beherbergungssteuer (5 % von 230,00 €) | 11,50 € |
Beispiel 2: Familienurlaub (7 Nächte)
Zwei Erwachsene mit einem Kind (10 Jahre alt). Das Kind ist unter 18 und damit steuerbefreit. Die Kosten für die Aufbettung des Kindes fließen daher nicht in die Steuerberechnung ein.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| 5 Nächte (5 x 80,00 €) | 400,00 € |
| 2 Nächte (ab der 6. Nacht: 2 x 75,00 €) | 150,00 € |
| Aufbettung Kind (7 x 15,00 € - steuerfrei) | (105,00 €) |
| Endreinigung | 50,00 € |
| Wäschepaket (einmalig für alle Personen) | 20,00 € |
| Summe steuerpflichtiger Betrag (Erwachsene + Fixkosten) | 620,00 € |
| Beherbergungssteuer (5 % von 620,00 €) | 31,00 € |
Warum wird diese Steuer erhoben?
Die Beherbergungssteuer ist eine Geldleistung an die Stadt Markkleeberg, für die kein Anspruch auf eine direkte individuelle Gegenleistung besteht. Die Einnahmen kommen dem allgemeinen Haushalt der Stadt Markkleeberg zugute.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich direkt an das Amt für Kultur und Tourismus der Stadt Markkleeberg wenden (E-Mail: beherbergungssteuer@markkleeberg.de).